ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Medix Informatik GmbH

(Stand 8/2011)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit / Allgemeines

  • Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, die Medix Informatik GmbH ihren Kunden gegenüber liefert/erbringt.
  • Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Medix Informatik GmbH nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per eMail an den Kunden oder durch Veröffentlichung im Internet auf der Site www.medix.at abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
  • Der Kunde erklärt sich durch Installation der Software-Produkte ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Programmverwendung stehende Daten bei der Medix Informatik GmbH EDV-technisch gespeichert werden.
  • Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er per Brief, Fax oder eMail über aktuelle Softwarereleases und die Produkte der Medix Informatik GmbH informiert wird. Diese Zustimmung gilt als "vorherige Einwilligung des Teilnehmers" im Sinne des § 101 Telekommunikationsgesetz.
  • Datennutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestim­mungen des Urheberrechtsgesetzes sowie der Verordnungen bzw. der Geschäftsbedingungen der jeweiligen Datenbankinhaber bzw. Datenbankbetreiber zu beachten. Weiters verpflichtet sich der Kunde die über die Produkte der Medix Informatik GmbH beziehbaren Kontakt- bzw. Adressdaten von Rechtsanwälten nicht für Massenaussendungen (Rundschreiben) innerhalb der Rechtsanwaltschaft zu verwenden.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Abfrage von Kontakt- bzw. Adressdaten von Rechtsanwälten aus Datenmaterial des ÖRAK über Produkte der Medix Informatik GmbH der ÖRAK verpflichtend Kenntnis über die Identität des Abfragers erhält.

2. Softwarenutzung im Modell UseWare

    Software-Produkte der Medix Informatik GmbH können im Modell UseWare/laufende Entgelte genutzt werden. Hierbei gelten folgende Bedingungen:

  • Das Software-Programm kann kostenlos von der Seite www.medix.at geladen werden.
  • Wird die Software installiert und verwendet, so wird für jede Verwendung ein definiertes Entgelt laufend automatisch verrechnet (UseWare-Prinzip). Die Verrechnung der anfallenden UseWare-Kosten erfolgt nach Wahl der Medix Informatik GmbH entweder durch diese selbst oder durch Partnerunternehmen (zB IMD GmbH, Telekom Austria AG), denen die Medix Informatik GmbH eine entsprechende Inkassovollmacht erteilt hat. Die aktuellen UseWare-Kosten und die Art der Verrechnung werden laufend auf der Seite www.medix.at veröffentlicht.
  • Mit der Installation akzeptiert der Kunde die AGB der Medix Informatik GmbH, welche auf der Website www.medix.at veröffentlicht sind.
  • Für die Abfrage von einigen Datenbanken der Republik Österreich (Grundbuch, Firmenbuch, Zentrales Melderegister u.a.) ist ein Vertragsverhältnis mit einer autorisierten Verrechnungsstelle der Republik Österreich erforderlich. Die Nutzung der Software-Produkte der Medix Informatik GmbH im Modell UseWare wird derzeit von den Verrechnungsstellen IMD GmbH und Telekom Austria AG (nur beim Vertragsmodell Dataweb) unterstützt.

3. Lizenzkauf / Vertragsbeginn / - dauer

    Alternativ zum (unter Punkt 2.) genannten Nutzungsmodell UseWare können die Medix-Programme auch gegen Einmalentgelt lizenziert werden.

  • Ein Lizenz-Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages bzw. mit der Annahme des Offertes der Medix Informatik GmbH durch den Kunden.
  • Der Kunde enthält beim Kauf Registrierungscodes. Nach Eingabe dieser Codes entfallen die laufenden UseWare-Entgelte für die Software-Nutzung.
  • Die Medix-Registrierungscodes gelten für jene Software-Module, für die der Kunde eine Lizenz erworben hat. Der Kunde hat darüber hinaus die Möglichkeit auch alle anderen (aktuellen oder zukünftigen) Software-Module zu verwenden, diesfalls jedoch im Modell UseWare / laufende Entgelte (siehe Punkt 2 der AGB.). Medix Informatik GmbH erbringt in diesem Fall sämtliche Leistungen, die im Rahmen eines UseWare-Vertragsverhältnisses vorgesehen sind.
  • Für die korrekte Eintragung der Registrierungscodes sowie deren Verwahrung ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verrechnung laufender UseWare-Entgelte für die Software-Nutzung weiterläuft, wenn die erhaltenen Registrierungscodes nicht oder nicht korrekt eingetragen werden bzw. wenn deren Gültigkeit laut Vereinbarung abgelaufen ist.
  • In der Kaufvereinbarung ist die Zahl der gekauften Arbeitsplätze festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, die von Medix übermittelten Registrierungscodes nur bei maximal so vielen Arbeitsplätzen einzutragen/zu verwenden, wie es in der Kaufvereinbarung definiert worden ist.
  • Die Medix-Registrierungscodes sind jeweils für die Dauer von zwei Jahren gültig. Der exakte Termin für den Ablauf der Gültigkeit wird von Medix Informatik GmbH gemeinsam mit den Registrierungscodes übermittelt.
  • Kurz vor Ablauf der Gültigkeit übermittelt Medix Informatik GmbH ein unverbindliches Offert mit den Kosten für eine Vertragsverlängerung. Wird das Offert angenommen, verlängert sich das Vertragsverhältnis für weitere zwei Jahre. Wird das Folgeoffert nicht angenommen, besteht für den Kunden trotzdem die Möglichkeit die Software weiter zu nutzen. Diesfalls jedoch im Modell UseWare / laufende Entgelte (siehe Punkt 2 der AGB.). Medix Informatik GmbH erbringt in diesem Fall sämtliche Leistungen, die im Rahmen eines UseWare-Vertragsverhältnisses vorgesehen sind.
  • Rechnungslegung: Rechnungen, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Adresse zuge­stellt. Diese Rechnungen sind ohne Abzug und unverzüglich nach Erhalt zu zahlen.
  • Verzugszinsen, Mahngebühren: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt. Medix Informatik GmbH stellt pro Mahnung 5 Euro zzgl. MWST in Rechnung.

4. Leistungsumfang

    Neben der Software-Nutzung stehen dem Kunden folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Informationsservice: Medix Informatik GmbH versendet laufend Informationen über Medix-Software-Neuerungen bzw. gesetzliche oder technische Veränderungen im Zusammenhang mit Grund- und Firmenbuch, dem Zentralen Melderegister, dem Elektronischen Rechtsverkehr sowie allen weiteren Datenbanken, die mit Medix-Software abgefragt werden können.
  • Hotline-Service: Medix Informatik GmbH steht innerhalb der Hotline-Zeiten für Informationen und Support im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme sowie den mit Medix-Software unterstützten Datenbanken zur Verfügung.
  • Update Service: Medix Informatik GmbH stellt alle Programm-Updates auf der Seite www.medix.at zum Download zur Verfügung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, Verbesserungen des Leistungsumfanges sowie Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher oder technischer Änderungen enthalten.
  • Erkannte Fehler der von Medix Informatik GmbH zur Verfügung gestellten Software-Produkte, die von Medix Informatik GmbH zu vertreten sind, werden innerhalb einer angemessener Frist beseitigt. Von dieser Verpflichtung ist Medix Informatik GmbH dann befreit, wenn im Bereich des Kunden liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene Ausweichlösungen.

5. Separate Leistungen

    Folgende Leistungen sind nicht im Liefer- / Leistungsumfang enthalten, sondern separat zu ordern und zu bezahlen:

  • Unterstützung bei Installation und Anwendung vor Ort. Insbesondere gehen die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung von Dienstleistungen beauftragten Personen zu Lasten des Kunden.
  • Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
  • Individuelle Programmanpassungen.
  • Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik bzw. Programmodule erfordern.
  • Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern.
  • Datenkonvertierungen. Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
  • Installation von Programm-Updates: Die Medix Informatik GmbH übernimmt nicht das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen Programm-Updates auf Computersysteme des Kunden vor Ort.
  • Reparatur von Verlusten oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Dritte entstehen.
  • Medix Informatik GmbH wird außerdem von allen Verpflichtungen frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung der Medix Informatik GmbH durchgeführt oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.

6. Gewährleistung

  • Der Kunde stimmt mit Medix Informatik GmbH dahingehend überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Vereinbarte Leistungen erbringt Medix Informatik GmbH in dem Ausmaß, das unter den vom Kunden beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Medix Informatik GmbH übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden hergestellt werden können.
  • Medix Informatik GmbH übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Medix Informatik GmbH leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es Medix Informatik GmbH innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Kunde nach den allgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen.
  • Medix Informatik GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen zusammenarbeitet und jederzeit und fehlerfrei funktioniert, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.

7. Haftung

  • Medix Informatik GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Medix Informatik GmbH sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des Servers von Medix Informatik GmbH ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Im übrigen gilt für die Haftung § 23 FMG, sodass die Höhe der Ersatzpflicht gegenüber einem einzelnen Geschädigten beschränkt ist.
  • Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und/oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch Medix Informatik GmbH ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
  • Medix Informatik GmbH haftet nicht für Kosten bzw. Schäden, die durch Fehler bei der Programm-Bedienung enstehen. Medix Informatik GmbH haftet auch nicht für die Kosten, die durch versehentliches bzw. ungewolltes Abfragen von Daten durch den Kunden entstehen.
  • Medix Informatik GmbH verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zuge der Durchführung des Auftrags / der Software-Nutzung bekannt werden.
  • Im übrigen haftet Medix Informatik GmbH nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Verwendung der Software-Produkte der Medix Informatik GmbH aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb abgefragter Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können, ergeben. Medix Informatik GmbH übernimmt keine Haftung für die Zugänge zu Datenbanken, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten bzw. erhaltenen Daten.

8. Rechtsnachfolge

  • Im Falle einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge gelten alle Verträge sowie die AGB´s auch im Verhältnis zum Rechtsnachfolger. Im Falle der Auflösung der Medix Informatik GmbH bzw. Einstellung eines oder mehrerer Produkts/e, hat Medix Informatik GmbH das Recht alle laufenden Verträge binnen eines Monats aufzukündigen. Allenfalls dann noch laufende Lizenzen werden anteilig abgerechnet und refundiert. Jegliche Form von Ersatzansprüchen aufgrund der Auflösung oder Einstellung wird ausgeschlossen.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

  • Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
  • Für alle Streitigkeiten aus jeglicher Vereinbarung zwischen der Medix Informatik GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, vereinbart.